weitere DOSB Meldungen

SEWOBE | Vereinssoftware | Hilfe

Für die DOSB-Meldung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig Holstein und Thüringen gelten folgende Vorgaben:

  • Vereinsnummer (Pflichtfeld)
  • Vereinsname lang (Pflichtfeld)
  • Vereinsname kurz (Pflichtfeld)
  • Vereinsrt
  • Gemeindekennziffer
  • Gründungsdatum
  • Ob der Verein beim Amtsgericht eigetragen wurde
  • Ggf. Amtsgericht
  • Steuernummer (Pflichtfeld)
  • Finanzamt (Pflichtfeld)
  • Ob eine Befreiung vm Steuergeheimnis besteht
  • Ob der Verein gemeinnützig ist
  • Ob ein Freistellungsbescheid beantragt wurde
  • Datum des letzten Freistellungsbescheids
  • Letztes geprüftes Kalenderjahr
  • Gültigkeit des Freistellungsbescheides in Mnaten
  • Ob der Freistellungsbescheid endgültig ist
  • Ab welchem Jahr der Bescheid gilt
  • Bis zu welchem Jahr der Bescheid gilt
  • Anrede des für die Meldung verantwrtlichen Ansprechpartners (Pflichtfeld)
  • Akademischer Titel
  • Vrname (Pflichtfeld)
  • Name (Pflichtfeld)
  • Geburtstag
  • Straße (Pflichtfeld)
  • PLZ (Pflichtfeld)
  • Ort (Pflichtfeld)
  • Land (Pflichtfeld)
  • E-Mailadresse (Pflichtfeld)
  • Webseite


Die Meldung erfolgt mittels dreier Dateien:

  • Die Vereins-Datei, die auf Basis der hier angegebenen Daten erzeugt wird
  • Die Verantwrtlichen-Datei, die auf Basis der Vereinsverantwortlichen (Einstellungen – Grunddaten – Vereinsgrunddaten Verantwortliche)
  • Die Jahrgangs-Datei, die die eigentliche Meldung mit den relevanten Mitgliederdaten enthält.


In der Regel genügt die Jahrgangsdatei, die bei der Bestandserhebung hochgeladen wird, da die Vereinsdaten und die Verantwortlichen bereits im Portal des Landessportbundes vorliegen.


Benötigen Sie weitere Hilfe?

Zum Serviceportal