Beitragsjournal

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Hier können Sie die abgerechneten Beiträge eines Kontaktes einsehen und wenn gewünscht Beiträge teilweise oder ganz gutschreiben.

Sie können das Beitragsjournal im Kontakt unter Finanzdaten->Übersicht->Beitragsjournal erreichen. Das Beitragsjournal ist eine Übersicht aller beim Kontakt, bis jetzt abgerechneten Beiträge. In der Liste werden das Abrechnungsdatum, die Bezeichnung der Beitragsposition, die Rechnungsnummer und der Status der zugehörigen Rechnung, den Zahlungsrhythmus, den bereits erstatteten Betrag, den Brutto- und Nettobetrag angezeigt. Die Liste kann nach dem Abrechnungsdatum, der Rechnungsnummer und dem Betrag der Position gefiltert werden.
 
Wenn ihr Benutzer das Recht „Beitragsjournal - Beitrag gutschreiben“ besitzt, so ist am Anfang jeder Zeile ein Icon sichtbar, mit der man die Rückerstattung des Beitrags durchführen kann. Die Rückerstattung eines Beitrags über diese Funktion ist nur möglich, wenn die zugehörige Rechnung bereits komplett bezahlt ist. Wenn die zugehörige Rechnung noch offen oder bereits storniert wurde, so wird im Dialog ein entsprechender Hinweis ausgegeben.
Ist die Rechnung zur Beitragsposition bezahlt, so kann die Erstattung je nach Beitragsposition, auf verschiedene Arten geschehen.
Die erste Version ist die Erstattung auf Basis eines festen Betrages. Dieser Betrag muss von Ihnen angegeben werden und kann max. dem noch nicht erstatteten Betrag dieser Beitragsposition entsprechen, muss aber gleichzeitig auch größer als Null sein.
Die zweite Version ist die Erstattung auf Basis eines Prozentwertes. Dieser Prozentwert muss größer als Null, darf aber max. 100 betragen. Der zu erstattende Betrag wird auf Basis dieses Prozentwertes und des noch nicht erstatteten Betrages ermittelt.
Wenn der Zahlungsrhythmus der Beitragsposition nicht einmalig ist oder der Beitrag an sich kein Rumpfbeitrag ist, so kann die Erstattung auch auf Basis eines Datums erfolgen. Sie können dann ein Datum angeben, welches innerhalb des Abrechnungszeitraums des Beitrags liegen muss. Basierend auf diesem Datum und dem Abrechnungszeitraum des Beitrags wird dann der zu erstattende Betrag ermittelt. Im Erstattungsdialog ist für diese Option auch ein Beispiel beschrieben.
 
Wird ein Betrag auf diese Weise erstattet, so wird beim Rechnungsempfänger der Beitragsrechnung des gewählten Beitrages, ein Gutschriftdatensatz angelegt basieren auf der zu Grunde liegenden Rechnung. D.h. die Gutschrift hat den gleichen Empfänger wie die Rechnung. Ist die Zahlart der Rechnung „Lastschrift“, so ist die Zahlweise der Gutschrift „Überweisung“ mit der gleichen hinterlegten Kontoverbindung. Bei allen anderen Zahlarten der Rechnung, wird bei der Gutschrift die Zahlart „Externe Auszahlung“ eingetragen. Das Dokument zur Gutschrift wird hier noch nicht erzeugt, da dieser Datensatz eventuell noch angepasst bzw. ergänzt werden muss (z.B. durch die Buchhaltungsdaten).

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