Fragen zum SKR42

SEWOBE | Vereinssoftware | FAQ

1. Bietet SEWOBE eine Anleitung zur Umstellung des Kontenrahmen auf SKR42, der ab 01.01.25 steuerlich gültig ist?

=> Eine Umstellung mit einer bestehenden Buchhaltung geht nur kostenpflichtig über den Support. Es kann in der Buchhaltung immer nur einen Kontenplan geben, sofern man keine Verbandslösung mit Hierarchie verwendet.
=> In diesem Fall muss nach Abschluss der Buchhaltung ein kostenpflichtiges Backup erstellt werden. Das Backup muss archiviert und die Buchhaltung geleert werden. Dann kann wie mit einer Neueinrichtung die Buchhaltung aktiviert werden.

2.Können in den Stammdaten für die beiden Übergangsjahre (2024/2025) zwei Kontenrahmen, nämlich SKR49 für 2024 und SKR42 für 2025, angelegt werden?

=> Nein. Es gibt nur einen Kontenplan.

3. Muss sich der Anwender einen eigenen Übergangsbeleg zur Erfassung der Eröffnungsbuchungen unter SKR42 in 2025 erstellen oder wird von SEWOBE etwas Vorgefertigtes zur Verfügung gestellt?

=> Diese müssen manuell erfasst werden.

4. Welche Änderungen müssen in den Einstellung/Stammdaten unter dem neuen Kontenrahmen vorgenommen werden, insbesondere bei Beitragsbuchungen/Automatikbuchungen/Abruf Umsätze Bankkonto?

=> Alle Konten müssen geändert werden.

5. Können bei nachträglichen Buchungen im alten Jahr (2024-SKR49) die Eröffnungsbuchungen im neuen Jahr (2025/SKR42) entsprechend der Umsätze im alten Jahr angepasst werden?


=> Sie müssen manuell in den Erfassungsbuchungen erfolgen.

6. Was bedeutet lt. DATEV "Abschaffung der Brutto-Buchungsmethode"?

=> Die SEWOBE hat bisher nie nach diesem Verfahren gearbeitet.

7. Wird in der Buchungserfassung/Kontierung das neue Eingabefeld "KOST1" für die vier (4) Sphären (ideeller Bereich/Vermögensverwaltung/Zweckbetrieb/Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) eingerichtet?

=> Das ist automatisch sichtbar. 

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