Maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen

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Mit dem am 22.7.2016 veröffentlichten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) wurde festgelegt, dass Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende auch maschinell ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person erstellt werden dürfen (hier nachlesen).

Das StModernG ist am 01.01.2017 rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten und gilt daher auch für das Veranlagungsjahr 2016. 

Das heißt, auch Geldspenden, die Sie für Ihren Verein, Stiftung, gGmbh oder andere gemeinnützige Körperschaften im Jahr 2016 erhalten haben, können bereits ohne eigenhändige Unterschrift bestätigt werden.

Allerdings sind solche maschinell erstellten Spendenbescheinigungen nicht bei Aufwands- oder Sachspenden anwendbar.

Aufwands- oder Sachspenden sind weiterhin schriftlich mit amtlichem Muster zu bestätigen

Insofern ist weiterhin auf dem Muster eine originale Unterschrift des Vertretungsorgans in vertretungsberechtigter Zahl oder von einem Bevollmächtigten notwendig.

 

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