HBCI Schnittstelle für alle SEWOBE Online-Lösungen
15.10.2015
Ab sofort verfügen alle Softwarelösungen der SEWOBE über eine Anbindung über HBCI Schnittstelle zum Onlinebanking. Update – 01/2014.
Ab sofort verfügen alle Softwarelösungen der SEWOBE über eine Anbindung über HBCI Schnittstelle zum Onlinebanking. Update – 01/2014 Die HBCI-Schnittstelle bietet allen SEWOBE-Kunden die Möglichkeit, die Zahlungsbewegungen ihrer Onlinekonten lückenlos, ohne manuellen Dateitransfer abzurufen. Zudem können nun auch Gut- und Lastschriften, die mit der SEWOBE-Onlinesoftware für das SEPA-Verfahren generiert wurden, direkt über die Schnittstelle an die Bank gesendet werden. Insbesondere Organisationen, Verbände und Vereine, welche mehr als ein Bankkonto besitzen, können dank der neu eingebundenen HBCI-Schnittstelle Zeit einsparen und Fehl- oder Doppelbuchungen vermeiden. Gleichzeitig wird durch die ständige Abgleichung mit den Bankkonten die „offenen Posten-Liste“ aktualisiert und in der Finanzbuchhaltung als Zahlungseingang gebucht.
Wir freuen uns, eine richtungsweisende Partnerschaft mit der renommierten Steinbeis Augsburg Business School (ABS) bekannt zu geben. Als eine der europäischen Elite-Kaderschmieden bildet die ABS Führungskräfte, Aufsichtspersonen und Thought Leader aus und legt dabei höchsten Wert auf professionelle, sichere und moderne Lernumgebungen.
Gemeinsam schaffen wir nun die Basis für eine digitale Kursverwaltung, die speziell an die Anforderungen dieser anspruchsvollen Zielgruppen angepasst ist. Die Kooperation wurde während der Starnberger See Gespräche durch Leiterin Anja Renner von der ABS und SEWOBE Vorstand Eiko Trausch offiziell besiegelt. Die SEWOBE und die Augsburg Business School setzen gemeinsam neue Maßstäbe im Bildungsmanagement und tragen zur Weiterentwicklung der Bildungslandschaft im DACH-Raum bei.
Die Automatisierung des Rechnungswesens schreitet unaufhaltsam voran. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen – auch Vereine – in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.