07.12.2023
Ab 1. Januar 2024 ist das neue Zuwendungsempfängerregister aktiv, geführt vom Bundeszentralamt für Steuern. Es verzeichnet Organisationen, die Spendenbescheinigungen ausstellen. Für Vorstände und Organisatoren im Verein wichtig: Das Register ist öffentlich und zeigt Namen, Adressen, steuerbegünstigte Zwecke und letzte steuerliche Überprüfungen der Organisationen. Es erleichtert den elektronischen Versand von Spendenbescheinigungen an Finanzämter. Vereine sollten ab Januar 2024 ihre Daten im Register prüfen und bei Fehlern Korrekturen beim Finanzamt beantragen. Weitere Infos gibt es auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.
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